Fragen zur ZEG Plus Garantie

Wer bietet ZEG Plus Garantien an?
Alle ZEG-Fachhändler in Deutschland.

Wer ist der Versicherungsgeber der ZEG Plus Garantie?
ENRA Verzekeringen b.v.

Hauptsitz Holland:
Zesstedenweg 211-213
1613 JE Grootebroek, Holland
Tel.: 0031 (0) 228 / 520000
E-Mail: info@enra.nl

Niederlassung Deutschland:
Novesiastrasse 7
41564 Kaarst
Tel.: 0049 (0) 2131 / 124360
E-Mail: info@enraverzekeringen.de

Was bedeutet ZEG-Plus Rundumschutz?
Die Vollkasko fürs Fahrrad: Kostenübernahme bei Diebstahl, Raub des Fahrrads, Teilediebstahl und Vandalismus und Kostenübernahme bei Reparaturen aller Art, insbesondere durch Unfall, Vandalismus, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Höhere Gewalt, Wasser, Verschleiß, Abnutzung, Alterung oder Konstruktions- und Materialfehler.

Wie alt darf mein Fahrrad sein?
Nicht älter als 6 Monate (Nachweis durch Kaufbeleg).

Ab wann bin ich versichert?
Ab Antragsdatum. Für Verschleißreparaturen beginnt der Schutz ab dem 7. Monat.

Was ist Versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad. Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile, wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc..

Wo bekomme ich beim Diebstahl ein neues Fahrrad?
Bei einem ZEG-Fachhändler in Ihrer Nähe.

Ist mein Rad auch im Urlaub (Ausland) versichert?
Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit 24 Stunden am Tag.

Was für ein Fahrradschloss muss ich beim Anschließen verwenden?
Das Fahrrad ist mit einem im ZEG Plus Garantie Antrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS und AXA mit einem Mindestkaufpreis von 20,00 Euro. Bei einem Kaufpreis/Zeitwert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50,00 Euro betragen. Wird das im Versicherungsantrag benannte Schloss durch ein anderes ersetzt, sind die Daten des neuen Schlosses dem Versicherer innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen.

Wie lange läuft der Vertrag?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für 1, 2 oder 3 Jahre abgeschlossen und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Versicherungsvertrag hat eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Nach dem Ende des 5. Versicherungsjahres erlischt der Vertrag – eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Kann ich auch per Überweisung bezahlen?
Es tut uns leid, das ist nicht möglich. Der Prämieneinzug kann nur per Lastschriftverfahren erfolgen.