Bei Diebstahl

  • Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen.
    Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS und AXA mit einem Mindestkaufpreis von 20,00 Euro.
    Bei einem Kaufpreis/Zeitwert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 50 Euro betragen.
  • Wird das im Versicherungsantrag benannte Schloss durch ein anderes ersetzt, sind die Daten des neuen Schlosses dem Versicherer innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen.

Bei Reparatur und Rundumschutz

  • Das Fahrrad darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate und nicht in einem reparaturbedürftigen Zustand sein.
  • Nicht versichert werden können nachträglich verbaute Karbonteile, insbesondere Laufräder, Lenker, Sattel und Sattelstütze.
  • Verschleißreparaturen können ab dem 7. Monat durchgeführt werden.