Bei Diebstahl
- Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen
festen Gegenstand anzuschließen.
Zugelassen sind alle Schlösser der Marken ABUS und AXA mit einem
Mindestkaufpreis von 20,00 Euro.
Bei einem Kaufpreis/Zeitwert des Fahrrads von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis
des Schlosses mindestens 50 Euro betragen.
- Wird das im Versicherungsantrag benannte Schloss durch ein anderes
ersetzt, sind die Daten des neuen Schlosses dem Versicherer
innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen.
Bei Reparatur und Rundumschutz
- Das Fahrrad darf bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate und
nicht in einem reparaturbedürftigen Zustand sein.
- Nicht versichert werden können nachträglich verbaute Karbonteile,
insbesondere Laufräder, Lenker, Sattel und Sattelstütze.
- Verschleißreparaturen können ab dem 7. Monat durchgeführt werden.